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Vorsorge treffen

Viele Menschen scheuen sich, über ihren letzten Willen nachzudenken als läge eine bedrohliche Magie darin. Wer es dennoch tut, weiß: Es ist gut, wenn die „letzten Dinge“ geordnet sind, nicht erst, wenn wir alt und/oder krank sind. Und es ist gut, mit Freunden und Verwandten über die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. So sichern wir, dass unser Wille auch dann beachtet wird, wenn wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können.


Testament und Vorsorgevollmacht

Im Internet finden sich sehr gute Vorlagen zum Herunterladen. Man muss sie nicht mit einem Notar beraten und bei ihm hinterlegen, kann das aber selbstverständlich tun.

Das Verfassen einer Vorsorge-Vollmacht ist in jedem Fall von zentraler Bedeutung. In ihr wird ein Mensch benannt, dem man voll vertraut und der bereit ist, im Fall des Falles Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Eine erprobte Vorlage berücksichtigt alle wichtigen Punkte. Wir haben mit der folgenden Vorlage gute Erfahrung gemacht: www.justiz.bayern.de. Unter der Rubrik „Broschüren“ finden Sie dort „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ zum Herunterladen.


Patientenverfügung

Für strittige Fragen der medizinischen Versorgung sollte der persönliche Wille so konkret und ausführlich wie möglich aufgeschrieben werden. Angehörige und Freunde sollten von der Existenz dieser Verfügung wissen und sie kennen. Sie müssen vielleicht einmal helfen, dass dieser auch umgesetzt wird.

Im Fall einer schweren Krankheit sollten mit dem Arzt Behandlungsentscheidungen auf bestimmte Krankheitssituationen sehr konkret besprochen und festgelegt werden. Dabei kann man detailliert formulieren, was medizinisch, pflegerisch getan oder unterlassen werden soll. Wo möchte ich die letzte Lebenszeit verbringen? Wen möchte ich bei mir haben und wen nicht? So können Sie Pflegende wissen lassen, was ihre Wünsche sind. Die Ärzte sind verpflichtet, sich nach der Patientenverfügung zu richten.


Aktualisierung

Es ist wichtig, sowohl die Vollmacht wie auch die persönliche Niederschrift mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen. Ist sie immer noch gültig, erneuert man die Unterschrift mit dem aktuellen Datum. Eine Verfügung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie den möglichst zeitnahen Willen des Patienten ausdrückt.

Die hospiz-initiative kiel

Wir sehen es auch als unsere Aufgabe, zu allen Fragen der Vorsorge zu beraten. Wenn Sie Fragen haben und sich informieren wollen, können Sie gerne anrufen und einen Termin vereinbaren. Telefon: 0431 2203350

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